Burg Hornsberg
Chronik 2 > Hornsberg
Burg Hornsberg bei Widdershausen
Erstnennung im Jahre 1294
Die weithin beherrschende, stauferzeitliche Grenzfeste Hornsberg westlich über Widdershausen (300m nordöstlich von Höhe 444) zum altfuldischen Gericht Heringen gehörend, das erst 1432 an die Landgrafen kam, kann man nur bedingt eine Straßenburg nennen, da der dortige Höhen-Dreiweg nur noch zu vermuten ist.
1294 sah sich die Abtei Fulda wegen großer Überschuldung gezwungen, neben anderen fuldischen Burgen auch die Burg Hornsberg an das Reich zu verpfänden; doch wurde die Pfandschaft nach etlichen Jahren wieder eingelöst. Die Burg Hornsberg wird im Friedewalder Salbuch von 1579 unter den Wüstungen genannt. Adlige von Hornsberg werden im 14. und 15. Jahrhundert in den Urkunden genannt.
Die Eichburg oder Wintersburg (auf der Eichkuppe zwischen Heringen und Lengers) wüst im Amt Friedewald. „Ein Kopf, genannt die Wynterssburgk, allda vor Zeiten ein Schloß soll gewesen sein“ (Friedewalder Salbuch 1519 f.28 v. unter Heringer Holz), villa Wintersberg 1261 (UA=Urkundenarchiv, Kreuzberg). Die Wintersburg ist urkundlich nur schwach belegt. Nach einer alten Sage aus dem Werratal soll ein alter Geheimgang zwischen der Burg Hornsberg und der Eichburg bestanden haben, der unter der Werra hindurchführte.
Blick auf die Hornungskuppe aus dem Zinkesgraben (Aufnahme Mai 1989)
Entsprechend über der Werra thront auch, schräg gegenüber, das Fuldaer Hofgut Dankmarshausen, obwohl es kein Furtplatz, sondern nur ein wehrhafter Meiersitz nahe dem Abstieg nach Berka gewesen sein wird. Dieser um 800 teilweise fuldische, später allein hersfeldische Flecken, war trotz seiner hohen Verkehrs-Bedeutung als alter Brückenplatz nur im hofmäßig-umfänglichen Kirchbereich fest ummauert. Zwar planten die wettinischen Landgrafen von Thüringen, die schon 1283 Zoll- und Gerichtsrechte in Dankmarshausen hatten, im 14. Jahrhundert (mit kaiserlicher Genehmigung) den Ausbau zur Stadt; aber die inzwischen entwickelte Mehrherrigkeit im Amt Haus-Breitenbach, wo Hessen später den Hersfelder halben Anteil erwarb, war wohl Haupthindernis für eine wertgemäße Weiterentwicklung des Straßenknotens.
Blick auf die Hornungskuppe aus dem Zinkesgraben (Aufnahme Mai 1989)
Das Gericht Heringen nahm die Werralandschaft zwischen den beiden großen Werraübergängen Berka und Vacha ein und hat seiner Grenzlage nach, seine Selbstständigkeit länger bewahrt als das hersfeldische Friedewald, dem es später unterstellt wurde. Ursprünglich fuldisches Territorium war es in den Besitz adliger Lehensträger gekommen, die sich allmählich der fuldischen Lehnshoheit entzogen. Die von Heringen, die eine Adelsfamilie, die bereits 1153 erwähnt wird, erwarben als Ministerialen des Abtes von Fulda großen Grundbesitz im Heringer Bezirk und haben sicherlich als fuldische Vögte die Gerichtshoheit erlangt.
Wenn allerdings im 14. Jahrhundert Herr Ulrich von Hanau und die Grafen von Ziegenhain als Lehensherren im Heringer Gericht auftauchen (S 69 Ziegenhainer Urbar Bl.69), so scheint es, als ob der Abt von Fulda dem überhandnehmenden Einfluß der von Heringen zu steuern suchte, indem er ihnen einen neuen Lehenszwang auferlegte (1354). Obwohl die Herren von Hanau als ständige Lehensherren vorgesehen waren, traten an ihre Stelle die als fuldische Vögte wirkenden Ziegenhainer Grafen. Es muß angenommen werden, daß ihnen das Dorf Heringen in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts zustand. Dazu paßt auch die Nachricht einer Ziegenhainer Urkunde vom 27. Mai 1368, die besagt, daß die Grafen von Ziegenhain Lehensherren in dem nahen Dankmarshausen waren (Q.v.B.13 Nr.43). Diesen Bemühungen des Abtes von Fulda, den Drang der von Heringen nach selbstständiger territorialer und gerichtlicher Hoheit zu hemmen, setzten sie großen Widerstand entgegen. Zwar wurde die Lehenshoheit des Abtes von Fulda anerkannt, aber die Grafen von Ziegenhain werden weder zu Ende des 14. Jahrhunderts noch zu Anfang des 15 Jahrhunderts jemals wieder erwähnt.
Die von Heringen schalteten in ihrem Gerichtsbezirk durchaus als freie Herren. Sie besaßen laut Gerstunger Markbeschreibung von 1450 „die oberkeit als obergericht vber hals und handt“. Die von Heringen sind im Jahre 1437, nach einer hinterlassenen Schrift des Heringer Pfarrers Johannes Schlottmann (1709-1739), ausgestorben.
Lageplan der Burg Hornsberg mit Höhenlinien und Legende
Auf dem Grund und Boden des Heringer Gerichtsbezirkes waren außer den Gerichtsinhabern die Familien von Hornsberg, deren Burg auf der Hornskuppe stand, von Reckerode (1362, ein Vorwerk zu Heringen), von Borsa (1372, ein Heringer Vorwerk), von Buchenau (1402-1430, Vorwerke zu Heringen und Lengers, zeitweise sogar das ganze Gericht), von Boyneburg, von Mansbach, von Kolmatsch (1431 Widdershausen), und Steur beteiligt. Unter ihnen haben die von Hornsberg als fuldische Lehensleute und Burgmannen auf der fuldischen Burg Hornsberg denen von Heringen wenig nachgestanden. Sie hatten Besitzungen zu Heringen (1361), Widdershausen (1315), Wolfershausen (1397) und Bengendorf (1397). 1214 wird zum ersten mal ein Mitglied der Familie, Heinrich von Hornsberg (Hinricus de Hornesberc) genannt. Das Siegel von Hermann von Hornsberg (1307), eine Nachkomme von Heinrich, wird unten dargestellt.
Freigelegter Mauerteil aus Buckelquadern der Burg Hornsberg
Freigelegter Mauerteil aus Buckelquadern der Burg Hornsberg
In allen ausfindig gemachten, die Familie von Hornsberg betreffenden Urkunden ist nur ein einziges Mal, anläßlich der Verpfändung der Burg an das Reich, von ihr selbst die Rede. Die Mitglieder der Familie begegnen im 14. und 15. Jahrhundert als Inhaber von Güterstücken, die zunächst in der Nähe der Burg (Werratal und Seitentäler) liegen, später aber auch in größere Ferne rücken (Eschwege, Lichtenau). Die Burg selbst wird in Verbindung mit ihnen nicht mehr genannt. Es läßt sich daraus der Schluß ziehen, daß die Familie ihre Bindungen an die Stammburg bald gelöst hat. Dies wird nicht ohne Ursache geschehen sein. Das Areal der Burg war von vornherein klein, die Bedeutung der Burg demgemäß nicht allzu groß. Eine vermutbare Teil- oder gar Totalzerstörung im 14. Jahrhundert besiegelte wahrscheinlich ihr Schicksal, weil kein Anlaß für ihren Wiederaufbau bestand. Ihr Verschwinden bis auf den Erdboden läßt auf frühe Zerstörung, wohl zu Beginn des 14. Jahrhunderts schließen, wenn man zum Vergleich den Erhaltungszustand der Burgruinen der Nachbarschaft heranzieht. Demgemäß führt das Salbuch des Amtes Friedewald aus dem Jahre 1579 unter den Wüstungen das Schloß Hornßbergk auf (StAM S 321 fol.19v). Weiter kommt folgende Überlegung hinzu: Die Burgstätte muß entweder nie in ein Verhältnis zu einem Verwaltungsmittelpunkt der Umgebung getreten sein oder ein solches bald wieder verloren haben. Die Burgstelle gehörte und gehört auch heute nicht eindeutig zu einer politischen Gemeinde. Über den Kopf des Berges verläuft in nordost-südwestlicher Richtung die Gemeindegrenze zwischen Widdershausen und Kleinensee. Die landesgeschichtliche Entwicklung hat im Laufe der Jahrhunderte dazu geführt, daß die Gemeinde Widdershausen mit dem größeren Teil der Burgstelle zu Hessen und die Gemeinde Kleinensee mit dem Nordwestabhang der Hornskuppe zu Thüringen kam.
Behauene Steine von der Hornsburg aus einem Türrahmen
Behauener Türbogen auf der Hornungskuppe
Sehr eng waren die Hornsberger mit den von Boyneburg und den Dieden verwandt. 1307 verwaltete Hermann von Hornsberg die Vogtei über das hersfeldische Kloster Kreuzberg. Als fuldische Lehensleute leisteten sie Kriegsdienste. In hessischen Diensten finden sie sich seit 1386. Die von Hornsberg starben mit den Brüdern Herting und Stam 1480 bzw. 1484 aus. Ihre Erben wurden die von Eschwege, die Diede zum Fürstenstein, Else von Hornsberg mit ihrer Tochter Margarethe von Alnhausen und ihren Neffen Hans und Ludwig von Wangenheim.