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Gemeindebrauhaus - Widdershausen aktuelles Projekt

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Chronik Widdershausen

Gemeindebrauhaus

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Gemeinde-Brauhaus Widdershausen
Am 10. November 1825 verhandelt Bürgermeister Trieschmann mit Kreisrath Hartert und dem Landbaumeister Peter Rock über den Abriß und Neubau des Gemeinde-Brauhauses in Widdershausen.
 
Das Gemeinde-Brauhaus befand sich zu dieser Zeit in der Gänsegasse zwischen dem Widdershäuser Mühlengebäude und dem Wohnhaus von Nicolaus Hopfeld (heute Apel).
Der Standort des Gemeinde-Brauhauses in Widdershausen im Jahre 1769 - das Brauhaus liegt in der Wenigenaue (auch Gänsegasse genannt) direkt neben dem Mühlengebäude an der Werra
10. November 1825
 
Kurfürstliche Regierung
 
Der Kreisrath Hartert zu Hersfeld berichtet unterthänig wegen
eines zu erbauenden neuen Brauhauses in Widdershausen und fügt
die Akten bey
  
Das alte Gemeinde Brauhaus in Widdershausen ist, wie ich mich mit dem Landbaumeister Peter Rock aus Hersfeld im Ort und Stelle überzeugt habe, so gebrechlich und baufällig, daß es eine lose Geldverschwendung seyn würde, noch solche Reparaturen daran vornehmen zu lassen.
Wie dieses nach Anlage 2 der hier beiliegenden Akten
 
Akten seitens der Gemeinde die frühzeitig beigefügt wurden.
Es bleibt vielmehr nichts anderes übrig, als jenes alte Brauhaus
gänzlich niederreißen und solches nun erbauen zu laßen, wozu ein Kostenanschlag erforderlich ist.
 
Der Gemeinde Vorstand willigt auch ein in den Neuhau, da die Kosten dafür nicht ganz reichen, doch um Größten Theil nach der anliegenden
Gemeinde Rechnung aus 1824 aus der Kommunal-Kasse bestritten werden können.
Ich trage deshalb unterthälig darauf auch die höhere Aufwendung zum
Niederreißen des alten Brauhauses in Widdershausen und zur Erbauung eines neuen auf der gleichen Stelle, gnädig zu ertheilen
 
mit dem größten Respekt verharret
Kurfürstlichen Regierung
  
Hersfeld am 8. November 1825
untherthänigst Hartert
Titelseite des Hersfelder Intelligenzblattes vom 3. Dezember 1825
Artikel des Hersfelder Intelligenzblattes vom 3. Dezember 1825 mit dem Beschluß zur zur Erbauung eines neuen Brauhauses für die Gemeinde Widdershausen, 1825
Bekanntmachungen.
Montag, den12ten December des Jahres 1825 sollen die, zur Erbauung eines neuen Brauhauses für die Gemeinde Widdershausen, erforderlichen Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Schreiner-, und Schlosser-Arbeiten öffentlich an den Mindestfordernden veraccordiert werden, und werden deshalb alle diejenige, welche Lust haben, von diesen Arbeiten in Accord zu nehmen, eingeladen: Entweder zuvor im hiesigen Kreisamte, oder an obigen Tage zu Widdershausen in des Schulzen Drieschmann Behausung zu erscheinen, ihre Forderungen abzugeben und, vorbehaltlich der Genehmigung Kurfürstlicher Regierung zu Fulda, den Zuschlag zu erwarten.
 
                                                                     Hersfeld, den 26. November 1825
                                                                     Der Kreisrath, Karl Hartert
Grund- und Aufriss für den Brauhausneubau Widdershausen von Landbaumeister Peter Rock aus Hersfeld 1825
Grund- und Aufriss für den Brauhausneubau Widdershausen von Landbaumeister Peter Rock aus Hersfeld 1825
Grund- und Aufriss für den Brauhausneubau Widdershausen von Landbaumeister Peter Rock aus Hersfeld 1825
Im Schriftverkehr von 1825 zwischen der Kurfürstlichen Regierung und dem Kreisrath Hartert zu Hersfeld werden auch die Kosten für den Neubau des Gemeinde-Brauhauses angesprochen.
Der Gemeinde Vorstand von Widdershausen möchte den größten Teil nach der
Gemeinde Rechnung aus 1824 aus der Kommunal-Kasse bestreiten.

In diesem Zusammenhang prüfte die Kurfürstlichen Regierung die Widdershäuser Gemeinde-Rechnung und verlangte Aufklärung darüber, wie die Kosten für die Erlaubnis zu der Kirmes aus der Gemeindekasse bestritten werden können.
Die Bezahlung des Kirmes-Erlaubnisgeldes gründet sich auf der Grebenordnung von 1739, es soll bei den Kirmesgästen einzeln erhoben werden, es gab aber immer viel Streit unter den Ortsbewohnern, wer nun mitgetanzt hat und wer nicht.
Aus diesem Grund hat der Widdershäuser Schultheiß Trieschmann das Geld aus der Gemeindekasse bezahlt und nicht einzeln bei den Teilnehmern erhoben.
Die Kurfürstlichen Regierung verbietet nach Artikel III der Grebenordnung diese Vorgehensweise am 10. Dezember 1825 mit der Auflage bei der nächsten Kirmes das Geld nicht aus der Gemeindekasse zu nehmen, sondern von den Kirmesbeteiligten vorher einzufordern und auch die Musikanten davon zu bezahlen.
Titelseite der Grebenordnung von 1739 - hier wird unter der Zuchthausordnung auch die Kirmes erwähnt
Kapitel III der Grebenordnung von 1739 - hier werden die Kosten für die Abhaltung der Kirmes aufgeführt, die Kosten sind von der Anzahl der Teilnehmer abhängig. Die Kirmesabhaltung muss den Beamten oder den Gerichtshaltern angezeigt werden.
Im Brandversicherungs-Kataster für die Gemeinde Widdershausen von 1916 wird das Gemeinde-Brauhaus noch aufgeführt, d.h. das Brauhaus ist noch vor dem zweiten Weltkrieg abgerissen worden.
Im Kataster von 1916 ist das Brauhaus ein eingeschossiges Gebäude mit einer Länge von 9,1 Meter und einer Breite von 4,9 Meter. Der Neubau-Wert wurde mit 700 Goldmark, der aktuelle Wert mit 600 Goldmark angegeben, der Versicherungswert betrug 1916 auch 600 Goldmark.
Auszug aus dem Gemeinde Brandkataster Widdershausen von 1916, hier wird das Gemeinde-Brauhaus mit Maßen und Versicherungswert aufgeführt
Lage des Gemeinde-Brauhauses in der Ortsübersicht des alten Dorfes in einer Karte von Widdershausen aus 1769
Quellen:
Staatsarchiv Marburg, Bestand 100, Nr. 8147, Brauerei zu Widdershausen 10. Nov. 1825
StAM, Landratsamt Hersfeld Bestand 180, Nr. 7239, Bierbrauerei zu Widdershausen 1825-1850

Dieter Carl, Die Grebenordnung von 1739, Faksimile der Ausgabe von 1739, Vellmar 1998

Hersfelder Intelligenzblatt, Nr. 49, Sonnabend den 3. Dezember 1825
Erbauung eines neuen Brauhauses für die Gemeinde Widdershausen
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