Wehrkraftzersetzung
Chronik 3 > 2.Weltkrieg
Wehrkraftzersetzung - Von der Verhängung der Todesstrafe ist deshalb abgesehen worden ....
Der Landwirt Georg Werner geb. am 24. Mai 1892 in Widdershausen wird am 22.10.1943 aus der Untersuchungshaft in Kassel in das Zuchthaus Ziegenhain überführt.
Georg Werner hatte von 1914 bis 1918 im ersten Weltkrieg gedient und wurde einmal schwer verwundet.
Als er im zweiten Weltkrieg seinen einzigen Sohn Alfred Werner (1922-1942) verlor, ließ er sich zu der Bemerkung hinreißen, dass alles umsonst war und der Krieg bereits verloren sei. Nachdem er wegen dieses Deliktes angezeigt wurde, kam es zum Prozeß in dem er wegen Wehrkraftzersetzung zu 3 Jahren Zuchthaus, 3 Monaten U-Haft und 3 Jahre Ehrverlust verurteilt wurde. Haftzeit: 15.10.1943 bis 14.07.1946.
Karteikarte von Alfred Werner (1922-1942), des Sohnes von Georg Werner, aus der Verlustliste vom Juli 1942 der 3. Kompanie Infanterie Regiment 15 (mot).
Ehefrau Elisabeth Werner geb. Trieschmann am 26.01.1895 in Widdershausen.
Vater Konrad Werner, Zimmermann verstorben
Mutter Katherina Werner geb. Schimmelpfennig verstorben
Adresse der Eltern: Auf dem Berg 43 1/2 in Widdershausen
Personalkarte Bürgermeisteramt Widdershausen mit dem Zusatz: Verbüsst zur Zeit 3 Jahre Gefängnis als Staatsfeind
Landwirt Georg Konrad Werner aus Widdershausen, Jahrgang 1892
Wie dieser Fall zeigt, konnte auch in einem Dorf wie Widdershausen die Äußerung, dass der Krieg verloren ist, zu einigen Jahren Zuchthaus, Ehrverlust (Staatsfeind) und unter ungünstigen Umständen auch zur Todesstrafe führen. Noch nicht einmal seine schwere Verwundung im ersten Weltkrieg und der Verlust des Sohnes konnte Georg Werner vor einer Verurteilung schützen.
Aufnahmebogen des Zuchthauses Ziegenhain aus der Personalakte von Georg Werner Widdershausen
Lebenslauf durch Georg Konrad Werner am 22. Oktober 1943 im Zuchthaus Ziegenhain selbst geschrieben
251 Ziegenhain Nr.382 Gefangenen Personalakte Georg Werner, Kennzeichnung
Urteil OLG Kassel gegen Georg Konrad Werner Blatt 1 (Abschrift)
Urteil OLG Kassel gegen Georg Konrad Werner Blatt 2 (Abschrift)
Urteil OLG Kassel gegen Georg Konrad Werner Blatt 3 (Abschrift)
Urteil OLG Kassel gegen Georg Konrad Werner Blatt 4 (Abschrift)
Urteil OLG Kassel gegen Georg Konrad Werner Blatt 5 (Abschrift)
Der Kammergerichtsrat Dr. Edmund Kessler, der auch das Urteil gegen Georg Konrad Werner unterzeichnet hat, hat als beisitzende Richter eines Sondergerichtes am 20. April 1943 einen 28 jährigen Angeklagten als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher wegen Rassenschande in vier Fällen zum Tode verurteilt. Er wurde von einem bundesdeutschen Gericht am 28. März 1952 freigesprochen.
Der Amtsgerichtsrat Dr. Jakob Henseling beim Oberlandesgericht Kassel (politische Strafsachen) wird 1968 in einem Braunbuch als Landgerichtsdirektor in Kassel genannt.