Hundegespanne
Dorfleben
Zwei Hausierer mit ihrem Hundegespann
Hundegespann als Milchtransport zur Milchbank
Hundegespanne in Widdershausen
“.... auf den Hund gekommen“, Hundegespanne im Werratal
Wer sich früher kein Pony-, Kuh-, Ochsen- oder gar Pferdegespann leisten konnte, war froh, wenn er wenigstens ein oder mehrere Hunde vor einen kleinen Wagen spannen konnte. Denn es war sicher bequemer, als die Waren auf einem kleinen Handwagen oder auf einem Schubkarren mit eigener Kraft transportieren zu müssen. Außerdem hausierten viele mit einem Rückentragkorb oder mit einem übergeworfenen Quersack oder boten ihre Sachen aus einem Bauchladen feil. Nur wenn man diese Verhältnisse betrachtet, läßt sich ermessen, welche Bedeutung ein Hundegespann für die Menschen hatte.
Eine Benzinkutsche überholt einen Hundekarren auf einer Landstrasse
Damit die Hunde jedoch nicht der uneingeschränkten Willkür und Ausbeutung der Gespannführer preisgegeben waren, sahen sich die Behörden genötigt, Vorschriften über die Benutzung der Hunde zum Ziehen von Fuhrwerken zu verordnen.
Butterhändler Bobbert auf dem Weg zum Kasseler Markt, Ende des 19. Jahrhunderts, zur Entlastung des Hundes war der Händler am Ziehen des Wagens beteiligt (Zeichnung: Richard Wittich aus Sandershausen bei Kassel).
Eine Verordnung, die am 1.1.1904 in Kraft trat, brachte folgende Änderungen:
Tauglichkeit des Hundes muß durch eine Bescheinigung des Königlichen Kreistierarztes nachgewiesen werden, nicht nur in Zweifelsfällen - bereits seit dem 23.4.1887 notwendig. Die Ortspolizeibehörde darf den Erlaubnisschein nur aufgrund des Kreistierarzt-Attestes ausstellen
Das Finspannen der Hunde hat in einer Weise zu erfolgen, die ihnen gestattet, sich beim Halten niederzulegen. Eine Unterlage und Decke zum Schutz vor Kälte und Nässe sowie ein Gefäß zum Tränken sind mitzuführen.
Der Führer hat den Hunden bei Steigungen, schlechtem Wegzustand und bei sonstigen ungünstigen Verhältnissen heim Ziehen zu helfen.
Die Strafe bei Verstoß steigt von 30 Mark auf 60 Mark.
Diese im Sinne des Tierschutzes erlassenen Vorschriften wurden jedoch nicht immer eingehalten, so daß sich die Polizei und die Behörden öfters mit den Hundehaltern auseinandersetzen mußten. Mehrere Polizeiberichte und Bürgermeisterschreiben geben nicht nur Auskunft über die Verstöße der Hundehalter, sondern stellen auch deren Lebensverhältnisse dar. Da diese beredtes Zeugnis über die Not vieler unserer Vorfahren geben, seien einige Dokumente ausführlich angefügt.
Welche große, ja existenzsichernde Bedeutung das Hundegespann für einige Menschen hatte, geht aus einem Schreiben des Bürgermeisters von Heringen hervor, der den Landrat bat, die Erlaubnis zum Führen der Zughunde dem Dorfbewohner A. Wedel nicht zu entziehen. Denn der Handelsmann A. Wedel war wiederholt sitzend auf seinem Hundefuhrwerk angetroffen worden, und da die vergangenen Bestrafungen wirkungslos waren, wurde ihm eine Anzeige erteilt und der Erlaubnisschein zum Halten der Hunde entzogen.
Der Heringer Bürgermeister schreibt am 1.12.1909:
„Unter Berücksichtigung der ärmlichen Familienverhältnisse des A. Wedel, erachte ich die Maßnahme, dem Wedel die Erlaubnis zum Anspannen von Hunden zu versagen, nicht für angebracht, Wedel ist von Beruf Weißbinder, hat sich aber schon mehr denn 8 Jahre von seinem Geschäft losgesagt, weil er seine starke Familie, bestehend aus seiner Frau und 6 Kindern, mit dem Erwerbszweig des Handels mit Lumpen, Knochen und altem Eisen eher ernähren kann. Bis dahin hat sich Wedel denn auch ehrlich durchgeschlagen, was aber nicht mehr der Fall sein dürfte, wenn man ihm die Erlaubnis zum Anspannen von Hunden versagen wird. Grundvermögen besitzt Wedel gar nicht. Wenn Wedel nun wegen der in Frage stehenden Übertretung auch wiederholt bestraft werden mußte, so gilt er andererseits auch als Hundepfleger. So läßt Wedel regelmäßig seinen Wagen in Vacha stehen und macht mit den Hunden den Weg über den Wald nach Heringen. Das ärmliche Aussehen der Hunde ist wohl auch auf die Eigenart der Rasse zurückzuführen. Ich würde da der Frage näher treten, ob man Wedel denn nicht besser nochmals ernstlich verwarnte und unter der Bedingung die Erlaubnis zum Anspannen von Hunden erteilt, daß bei weiterer Übertretung der gleichen Art ihm im kommenden Jahr keine Erlaubnis zum Anspannen von Hunden erteilt würde“. (Bürgermeister Gebauer)
Die Metzgerinnung aus Homberg (Efze) mit einem hundgezogenen Wagen, um 1935
Aufgrund der angegebenen Umstände erlaubte der Landrat das Führen der Hunde weiter, und am 8.2.1910 wurde vom Königlichen Amtsgericht Friedewald das Verfahren gegen Wedel eingestellt.
Die Vorschrift, daß man sich grundsätzlich nicht auf einen vom Hund gezogenen Wagen setzen durfte, wurde oftmals von den Hundebesitzern mißachtet, worüber mehrere Polizeiberichte Zeugnis geben. Gerade auch Kinder muß es ja dazu verleitet haben. Was uns heute als begehrtes Kindervergnügen erscheint, war für die damaligen Kinder wohl kaum vergnüglich, denn das Hundefahren war Teil ihrer Arbeit, die sie zum Mitbestreiten des Lebensunterhaltes leisten mußten.
Eine Anzeige aus Dippach lautet wie folgt:
„Bei der Verkehrskontrolle am 9.4.1935 gegen 8.30 Uhr. . . wurden die beiden schulpflichtigen Kinder des Korbmacbers Eitzert aus Widdershausen dabei angetroffen, als diese auf einem mit einem Hund bespannten Wagen daherfuhren und hierbei auf dem Wagen saßen . . . „
Eine ähnliche Anzeige bekam am 7.1.1930 der sechzehnjährige Eitzert, Sohn der Witwe Eitzert aus Widdershausen. Landjägermeister Müller schrieb:
Er konnte mir auch den nach §1 genannter Pol.Ver. vorgeschriebenen Erlaubnisschein zum Anspannen der Hunde nicht vorzeigen. Auch führte er die nach §4 vorgeschriebenen Gefäße zum Tränken der Hunde nicht mit sich. An dem Fuhrwerke befand sich nicht der nach §7 vorgeschriebene Namen des Eigentümers des Fuhrwerkes. Bei früheren Revisionen hahe ich stets festgestellt, daß die Eitzerts nie einen Erlaubnisschein zum Anspannen der Hunde bei sich führten, so daß ich annehme, daß die Hunde nie vom Kreisarzt besichtigt wurden. Der junge Eitzert besitzt wohl die zur Strafbarkeit nötige Einsicht, denn er sprang vom Wagen, als er mich sah. Im übrigen gab er an, der Wagen und die Hunde gehörten seiner Mutter, er könne über die einzelnen Straftaten nichts angeben.»
Ausnahmen bestätigen die Regel! Um sich auf einen von einem Hunde gezogenen Wagen setzen zu dürfen, bemühte man sich auch um eine offizielle Ausnahmegenehmigung. So hat August Frodermann aus Wölfershausen im Jahre 1928 über den Bürgermeister den Landrat ersucht, sich auf seinen mit zwei Hunden gezogenen leichten Wagen setzen zu dürfen, da er oberschenkelamputiert sei (mit einem Stumpf von 7 cm). Er wolle nur kurze Strecken fahren. Die Hunde seien vom Kreistierarzt untersucht und für 75 kg zugelassen worden. Der Landrat hat daraufhin die Entscheidung dem Bürgermeister überlassen.
Zu einem anderen Antrag, sich auf den Hundewagen setzen zu dürfen, hat der zuständige Oberlandjäger im Jahre 1932 folgenden Bericht abgegeben:
Die Erteilung einer Genehmigung betreffs Aufsitzen auf Hundewagen für Hr. Eitzert aus Widdershausen halte ich nicht für erforderlich. Er hat seit langer Zeit keine Körbe mehr anfertigt und auch nicht mehr verkauft, er kann die Wege, die er jetzt noch zu machen hat, zu Fuß gehen. Dieser ist aber so gut genährt, daß er vor lauter Fettigkeit nicht mehr gehen kann.
Eitzert benötigt nur noch ein Hundefuhrwerk, wenn er auf die Ortschaften geht und sich dort betrinkt, so daß ihn seine Frau damit abholen muß. Eitzert, der monatlich 30 Mark Wohfahrtsunterstützung bezieht und für den die Gemeinde monatlich noch 10 Mark Miete bezahlen muß, hält durchschnittlich 3-4 Hunde, worüber die ganze Gemeinde sehr empört ist. Ich halte es für angebracht, daß dem Eitzert das Halten der Hunde, wofür er überhaupt keine Steuern bezahlt, verboten wird; denn er hat nach meiner Ansicht keine Hunde mehr nötig.«
Buttermann Konrad Knapp aus Salmshausen Schwalm um 1910
Daß eine Polizeikontrolle zum Schutz der Hunde gerechtfertigt, ja notwendig war, läßt sich aus einem Bericht des Fußwachtmeisters Homann aus Friedewald vom 16.4.1915 schließen:
»Am 15. April war der Handelsmann Wedel und Frau aus Heringen mit einem Hundefuhrwerk im Orte Friedewald anwesend, um irdene Töpferwaren zu verkaufen. Der einzige angespannte Zughund war nach mir gemachten Mitteilungen sehr abgetrieben und völlig abgemagert und zitterte am ganzen Körper. Da es dem Hunde an Futter fehlen wird, dürfte es angebracht sein, den Hund von einem Sachverständigen besichtigen zu lassen und eventuell die Weiterbenutzung des Hundes zum Ziehen zu untersagen. «
Einen bösen Schrecken hatte am 16. Dezember 1916 der Handelsmann Georg Trieschmann III aus Widdershausen (von dem schon 2 Söhne im ersten Weltkrieg gefallen sind), der mit Georg Thenert aus Obersuhl zusammen Schweinehandel treibt, als er am Abend mit seinem Hundewagen bei Neustädt den Bahnübergang überqueren wollte. Die Hunde, die nach Hause eilten, hatten die Leine zerissen, Trieschmann kam unter die Räder und fiel, während die Hunde mit dem Wagen in vollem Lauf unter der Schranke durch in den heransausenden Schnellzug liefen. Beide Hunde wurden totgefahren und der Hinterwagen zertrümmert, während Trieschmann selbst glücklicherweise mit dem Schrecken davonkam. Vor kurzem war ihm schon einmal ein Hund in Widdershausen von der Bahn totgefahren worden.
Welch große Zahl von Hundegespannen noch in den zwanzigerjahren gehalten wurden, geht aus einer Meldung von Oberlandjäger Rose aus Widdershausen hervor. Im März 1926 berichtet er an das Landratsamt:
In denen von mir angegebenen Ortschaften befinden sich folgende Hundebesitzer, die ihre Hunde zum Ziehen verwenden:
Widdershausen: | ||
Handelsmann K. Trieschmann | 2 Hunde | |
Handelsmann J. Ruch III | 2 Hunde | |
Handelsmann Heinrich Rüger | 2 Hunde | |
Korbmacher Peter Eitzert | 3 Hunde | |
Wölfershausen: | ||
Handelsmann August Frodermann | 2 Hunde | |
Korbmacher Adam Koch | 2 Hunde | |
Korbmacher August Koch | 2 Hunde | |
Witwe Marie Anacker | 2 Hunde | |
Heringen: | ||
Bäckermeister Karl Möller | 2 Hunde | |
Bäckermeister Karl Bittorf | 1 Hund | |
Metzgermeister Ewald Möller | 2 Hunde | |
Weißbinder A. Wedel | 2 Hunde | |
Leimbach: | ||
Handelsmann K. Trieschmann | 2 Hunde |
Rechenmacher Johannes Stein aus Oberaula mit Hundewagen (1926)
Im Werratal wurden offensichtlich wesentlich mehr Hundegespanne als in den anderen Gemeinden unserer Kreises gehalten.
Mit zunehmendem Wohlstand gab es immer weniger Gewerbetreibende, die sich nur ein Hundegespann leisten konnten. Meist arbeitete man sich in folgenden Etappen „nach oben“: Nachdem man mit einem Handel z. B. mit einer Kötze begonnen hatte, versuchte man auf ein Hundegespann zu kommen und strebte dann nach einem Pferdegespann. Daneben nutzten seit Beginn des 20. Jahrhunderts einige die aufkommende Mechanisierung aus. Um sich das Tragen der Ware z. B. im Quersack zu erleichtern und um sich schneller und bequemer fortbewegen zu können, sparte man für ein Fahrrad, was damals eine große Anschaffung war. Vielleicht reichte dann das Geld in den dreißigerjahren bereits zu einem Motorrad und nach dem Zweiten Weltkrieg auch zu einem Auto.
Unter welchen Bedingungen sich viele Menschen noch vor einigen Generationen durchschlagen mußten, um oft nicht mehr als ihr Existenzminimum zu sichern, ist für uns heute nur schwer vorstellbar.
“Auf den Hund gekommen!“ - diese Redewendung gebraucht man heute normalerweise, wenn jemand „heruntergekommen“ ist. Früher bedeutete es für viele Menschen jedoch einen Aufstieg.Dieser Beitrag möge einen Einblick in einen Teilbereich der Lebensverhältnisse vieler unserer Vorfahren geben und nicht zuletzt auch zur Reflexion über die „Selbstverständlichkeit“ unseres heutigen Wohlstandes anregen.
Quelle:
Staatsarchiv Marburg unter den Aktenzeichen Hersfeld 180 HEF 1365 und 1369 archiviert.
Brunhilde Miehe, Kirchheim-Gershausen, Heimatkalender des Kreises Hersfeld-Rotenburg (1986, Seite 69)
Brunhilde Miehe, Kirchheim-Gershausen, Mein Heimatland, Zeitschrift der Hersfelder Zeitung (2013, Seite 21)